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Offener Kreis
Unser so genannter "Offener Kreis" soll eine Gesprächsrunde werden, in der Vertreter und Mitglieder der Kirchen und andere Tierfreunde sich über die Stellung des Tieres in der jeweiligen Weltanschauung austauschen, über Unterschiede reden, Gemeinsamkeiten finden, Missverständnisse ausräumen und eventuell auch kirchenübergreifende Aktionen planen. Hierzu knüpfen wir derzeit Kontakte und freuen uns auch, wenn uns Interessierte mit eigenen Ideen unterstützend zur Seite stehen.
Wenn Sie Interesse an unserem Offenen Kreis haben, eigene Ideen und/oder Kontakte einbringen können, dann nehmen Sie doch bitte Kontakt mit uns auf.
19.11.2008: Debatte zum Thema "Schächten" in Magdeburg
Die Debatte um das Töten von Tieren ist so alt wie der Mensch begonnen hat, moralische und ethische Werte zu entwickeln. Insbesondere die Frage der Zulässigkeit des rituellen betäubungslosen Schlachtens von warmblütigen Tieren ist seit Jahren Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Erneut flammte diese auf, nachdem im Januar 2002 das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu Gunsten eines muslimischen Metzgers fällte, der auf sein verfassungsmäßiges Recht auf Ausübung seiner Religionsfreiheit, zu der auch der Verzehr von Fleisch geschächteter, also betäubungslos geschlachteter Tiere, gehöre, klagte.
Mit Urteil vom 15. Januar 2002 erhielten nunmehr auch die Muslime die Erlaubnis, auf Antrag bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung für das betäubungslose Schlachten zu stellen. Das rituelle Schlachten wurde nach Ende des 2. Weltkrieges zum Teil erlaubt, zum Teil stillschweigend geduldet. Auch ist diese Praxis nicht nur im Islam verbreitet, sondern trifft gleichermaßen für das Judentum zu.
Die Erlaubnis zum Schächten setzt sich unter Berufung auf die Religionsausübungsfreiheit über das grundsätzlich im Tierschutzgesetz geregelte Betäubungsgesetz hinweg, so die Meinung der Evangelischen Kirche Deutschlands.
Mit Beginn der erneuten Diskussion um das Grundrecht der Religionsfreiheit in Deutschland und den sich mehrenden Anträgen zum Schächten von Tieren aus zwingenden religiösen Gründen wurde auch der Tierschutz erstmals in die Verfassung aufgenommen.
Der Internationale Gerichtshof für Tierrechte in Genf befasste sich unmittelbar im Anschluss an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im März 2002 mit dem Thema des betäubungslosen Schlachtens. Er vertritt die Auffassung, dass die Schlachtmethode des Schächtens tierethisch nicht vertretbar ist und deshalb verboten werden sollte.
Am letzten Tier(heim)-Stammtisch 2008 in Magdeburg sollte die Problematik ab 18.00 Uhr im Brauhaus in der Lübecker Straße 127 Thema der Veranstaltung sein. Neben evangelischen, katholischen und nicht kirchlich gebundenen Tierfreunden nahmen mit Mirjam Karl-Sy auch eine Muslimin und wir als AKUT-Gruppe Sachsen-Anhalt an der Diskussionsrunde teil.
Weitere Veranstaltungen sollen folgen.
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