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Offener Kreis

 

Unser so genannter "Offener Kreis" soll eine Gesprächsrunde werden, in der Vertreter und Mitglieder der Kirchen und andere

Tierfreunde sich über die Stellung des Tieres in der jeweiligen Weltanschauung austauschen, über Unterschiede reden,

Gemeinsamkeiten finden, Missverständnisse ausräumen und eventuell auch kirchenübergreifende Aktionen planen. Hierzu knüpfen

wir derzeit Kontakte und freuen uns auch, wenn uns Interessierte mit eigenen Ideen unterstützend zur Seite stehen.

 

Wenn Sie Interesse an unserem Offenen Kreis haben, eigene Ideen und/oder Kontakte einbringen können, dann nehmen Sie doch

bitte Kontakt mit uns auf.

 

 

19.11.2008: Debatte zum Thema "Schächten" in Magdeburg

 

Die Debatte um das Töten von Tieren ist so alt wie der Mensch begonnen hat, moralische und ethische Werte zu entwickeln.

Insbesondere die Frage der Zulässigkeit des rituellen betäubungslosen Schlachtens von warmblütigen Tieren ist seit Jahren

Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Erneut flammte diese auf, nachdem im Januar 2002 das Bundesverfassungsgericht sein Urteil

zu Gunsten eines muslimischen Metzgers fällte, der auf sein verfassungsmäßiges Recht auf Ausübung seiner Religionsfreiheit, zu der

auch der Verzehr von Fleisch geschächteter, also betäubungslos geschlachteter Tiere, gehöre, klagte.

 

Mit Urteil vom 15. Januar 2002 erhielten nunmehr auch die Muslime die Erlaubnis, auf Antrag bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung für das betäubungslose Schlachten zu stellen. Das rituelle Schlachten wurde nach Ende des 2. Weltkrieges

zum Teil erlaubt, zum Teil stillschweigend geduldet. Auch ist diese Praxis nicht nur im Islam verbreitet, sondern trifft gleichermaßen

für das Judentum zu.

 

Die Erlaubnis zum Schächten setzt sich unter Berufung auf die Religionsausübungsfreiheit über das grundsätzlich im Tierschutzgesetz

geregelte Betäubungsgesetz hinweg, so die Meinung der Evangelischen Kirche Deutschlands.

 

Mit Beginn der erneuten Diskussion um das Grundrecht der Religionsfreiheit in Deutschland und den sich mehrenden Anträgen zum

Schächten von Tieren aus zwingenden religiösen Gründen wurde auch der Tierschutz erstmals in die Verfassung aufgenommen.

 

Der Internationale Gerichtshof für Tierrechte in Genf befasste sich unmittelbar im Anschluss an das Urteil des

Bundesverfassungsgerichtes im März 2002 mit dem Thema des betäubungslosen Schlachtens. Er vertritt die Auffassung, dass die Schlachtmethode des Schächtens tierethisch nicht vertretbar ist und deshalb verboten werden sollte.

 

Am letzten Tier(heim)-Stammtisch 2008 in Magdeburg sollte die Problematik ab 18.00 Uhr im Brauhaus in der Lübecker Straße 127  

Thema der Veranstaltung sein. Neben evangelischen, katholischen und nicht kirchlich gebundenen Tierfreunden nahmen mit Mirjam

Karl-Sy auch eine Muslimin und wir als AKUT-Gruppe Sachsen-Anhalt an der Diskussionsrunde teil.

 

Weitere Veranstaltungen sollen folgen.